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8.1. Anarchismus
Um zu verstehen, was Punks wollen, muss man zuerst wissen, was Anarchie ist. Denn nur so versteht man die Grundeinstellung eines jeden Punks, denn fast ausschliesslich jeder Punk baut seine Einstellung auf dem Anarchismus auf. Da jedoch in solchen Szenen der Individualismus einen hohen Stellenwert hat, sieht jeder die Anarchie von einer anderen Seite. Für manche ist es nur ein Traum, welcher nie in Erfüllung gehen wird, und andere versuchen ihr Leben so weit es geht in der Anarchie zu leben. Noch einmal andere engagieren sich sehr in der Politik, um auf der Welt oder zumindest in ihrer Umgebung Anarchie zu schaffen.
Was ist Anarchie und was wollen Anarchisten?
Anarchisten sind nicht, wie oft behauptet wird, gegen jede Art von Organisationen, noch für das absolute Chaos, noch für Gewalt, noch…
Ihr wichtigstes Mittel ist die Selbstorganisation, auf welchem alles aufbaut. Wie gerade erwähnt haben auch die Anarchisten Organisationen, welche aber so klein wie möglich gehalten werden. Damit soll ermöglicht werden, dass jeder bei seinen eigenen Entscheidungen selbst gemeinsam mit anderen fällen kann. Obwohl dass Anarchie auch Basisdemokratie genannt wird, sind sie gegen Demokratien welche bei uns ausgeführt werden. Denn bei uns bestimmen ja meist kleinere Machtgruppen wie Konzerne oder Parteie. Da zu einer gerechten Gesellschaft auch eine gerechte Wirtschaft gehört, lehnen Anarchisten Wirtschaftsordnungen wie Kapitalismus oder Kommunismus ab. Anarchisten gehen auch davon aus, dass die Kriminalität von der Hierarchie aus geht.
Auch die Kirche ist eine Art Hierarchie und wird deshalb von den Anarchisten und den Punks abgelehnt. Doch man muss auch sehen, dass im Anarchismus kein Glaube bzw. Nicht-Glaube aufgezwungen werden darf. Trotzdem ist in solchen Szenen der Atheismus (Menschen ohne Glauben) stark verbreitet.
8.2. Punkverbot
Zum Stichwort möchte ich nur auf die nachfolgende amtliche Bekanntmachung der Stadt Karlsruhe hinweisen, da diese ebenso kurios wie eindrücklich ist und auf Tatsachen beruht. Was aber selbstverständlich in der Bekanntmachung noch nicht vorhanden ist, ist die spätere Entschuldigung der Stadtbehörden. Diese wurde am 14. August 2003 ausgesprochen. In ihr erklärt das Verwaltungsgericht Karlsruche, das es rechtswidrig sei, ein Platzverbot auszusprechen, welches sich nur mit dem Aussehen und der der Kleidung der Betroffenen begründet.
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Karlsruhe
über ein räumlich und zeitlich beschränktes Betretungs- und Aufenthaltsverbot
auf dem Kronenpiatz für Personen, die der „Punk-Szene“ zuzurechnen sind
Gemäß den § 1, 3, 5, 6, 7, 49, 60 Abs. 1 und 66 Abs. 2 des Polizeigesetzes von Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung erlässt Bürgerservice und Sicherheit als Ortspolizeibehörde der Stadt Karlsruhe nachstehende
Allgemeinverfügung:
Personen, die der so genannten „Punk-Szene“ (Beschreibung vgl. im Begründungstext) zuzuordnen sind, dürfen sich ab 6. Juli 2002 bis zum 31. Oktober 2002 auf dem Kronenpiatz nicht aufhalten. Der Verbotsbereich wird durch folgende Straßen abgegrenzt: Kaiserstraße -- Fritz-Erler-Straße -- Markgrafenstraße - Zähringerstraße.
Bei einem begründet nachgewiesenen Interesse am Betreten des gesperrten Bereiches kann die
erlassende Behörde für den Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Dies ist z.B. der Fall bei Terminen beim Arzt, Rechtsanwalt sowie bei Behörden oder Institutionen. Gemäß § 41 Abs. 4 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg – LVwVIG - tritt die Allgemeinverfügung mit Rücksicht auf die bereits vorhandenen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bereits am Tag nach der Bekanntgabe in Kraft. Diese Allgemein Verfügung wird im Amtsblatt vom 5. Juli 2002 (StadtZeitung) bekannt gemacht. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
Personen, die dieser Allgemeinverfügung keine Folge leisten, wird hiermit gemäß § 2, 13, 18, 19, 20, 23, 24 und 31 des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes flur Baden-Württemberg ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000,00 Euro angedroht, an dessen Stelle kann im Falle der Uneinbringlichkeit Zwangshaft beim Verwaltungsgericht Karlsruhe beantragt werden. Des Weiteren kann der Polizeivollzugsdienst zur zwangsweisen Durchsetzung dieses Aufenthaltsverbotes Personen gemäß § 28 Polizeigesetz in Gewahrsam nehmen. Für den Fall der Gewahrsamnahme wird hiermit der unmittelbare Zwang angedroht.
Begründung:
In den letzten Monaten hat sich innerhalb des oben beschriebenen Innenstadtbereiches eine „Punkszene“ etabliert, die mit ihren störenden Erscheinungsformen in stark zunehmenden Maße Zielpunkt von Beschwerden aus der Anwohnerschaft und der Geschäftswelt ist.
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Gemeinsames Ziel von Angehörigen der Punkszene ist u.a. eine zeitlich und inhaltlich koordinierte Provokation der Gesellschaft. Die Angehörigen der Punkszene verstehen sich als Subkultur unserer Gesellschaft. Dies bringen sie durch ihr äußeres Erscheinungsbild wie auffällige Kleidung, besetzt mit einer Vielzahl von Symbolen, Aufschriften und Nieten und typischen farbigen Punkfrisuren zum Ausdruck. Bürgerliche Konventionen und Umgangsformen sowie Moral- und Ethikbegriffe lehnen sie ab. Natürliche Pietät und Schamempfinden werden bewusst verletzt. Inhalt und Absicht des gesamten Auftretens und Verhaltens ist das Bemühen, Mitbürger zu provozieren und das tägliche Leben zu beeinträchtigen, dabei soll gleichzeitig das von ihrem Freiheitsbegriff geprägte Leben zum Ausdruck kommen.
Um dieses Ziel zu erreichen, ist ihnen grundsätzlich jedes Mittel recht, wobei nachfolgend aufgeführte Verhaltensweisen in der Vergangenheit besonders häufig zu beobachten waren:
- übermäßiger Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit bis hin zu Alkoholexzessen
- Beschimpfen, Anpöbeln, Beleidigen, Anspucken, Beschmutzen und Bedrohen von Passanten, in Einzelfällen hin bis zur Nötigung
- gruppenweises Lagern, Nächtigen, Sitzen an zentralen Orten der Innenstadt, zumeist in Fußgängerzonen, verbunden mit Anpöbeleien der Passanten
- Verschmutzen von Straßen, Wegen und Plätzen
- demonstratives Urinieren und Koten in der Öffentlichkeit
- Verschmutzen von öffentlichen Plätzen, Anlagen und deren Bestandteile
- Anbetteln von Passanten, mitunter mit besonderer Aggressivität
- Mitführen und Freilaufen lassen von Hunden, die gegenüber Passanten eine bedrohliche Haltung einnehmen.
Durch die Szenenbildung und das bedrohliche Verhalten werden Passanten, insbesondere aber Anwohner und Geschäftsleute im Bereich des Kronenpiatzes erheblich beeinträchtigt. Belegt wird dies durch zahlreiche Beschwerden. Wegen der vorherrschenden Zustände haben bereits renommierte Geschäfte und Lokalitäten ihren Rückzug aus diesem Bereich vollzogen, andere drohen diesen an. Es ließ sich bereits feststellen, dass eine nicht unerhebliche Anzahl unbeteiligter Bürger - vor allem Frauen und ältere Personen - den Kronenpiatz aus Angst vor einem Kontakt mit Personen aus der Punkszene meiden.
Es liegt im öffentlichen Interesse, dass dieser zentrale und kommunikative Platz der Stadt und seiner Bevölkerung künftig weiter vorbehaltlos benutzbar bleibt. Die Allgemeinverfligung und deren vollständige Begründung kann bei der Stadtverwaltung Karlsruhe, Amt flur Bürgerservice und Sicherheit, Kaiserallee 8, 76124 Karlsruhe, Raum 318/319 eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfligung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Die Widerspruchsfrist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der genannten Frist bei der Widerspruchsbehörde, dem Regierungspräsidium Karlsruhe, eingelegt wurde. Ein etwa eingelegter Widerspruch entwickelt jedoch gemäß § 80 Absatz 2 Zifihr 4 der Verwaltungsgerichtsordnung keine außchiebende Wirkung.
Anschriften: Stadt Karlsruhe, Bürgerservice und Sicherheit, Polizeirecht, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe; Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe.
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8.3. Nazipunk
Nazipunks sind Personen mit rechtsradikalen und rassistischen Gedanken bis hin zu den Nazis (Nationalsozialisten / Hitler), die aber den Dresscode der Punks pflegen. Sie sind bei Mitgliedern anderer Punk-Szenen sehr verhasst. So ist das auch in dem Song „Nazi Punks Fuck off“ (engl. Nazipunks verpisst euch) hörbar.
Schon in den ersten Jahren des Punks waren die linksradikalen Gedanken in dieser Bewegung zu spüren. Im Gegensatz dazu kam aber die Skinhead Szene auf, bei welcher der grösste Teil rechtsradikal ist. Vermischungen waren nur sehr selten zu spüren. In den zwei Gründerstaaten (USA und GB) gab es sie gar nicht.
Die Rechten Punks nennen sich wie schon erwähnt Nazipunks und die linken Skins, Redskins oder RASH.
Der Nazipunk-Szene werden auch Personen zugeordnet, welche keine rechten Gedanken haben, jedoch ihre Symbole, wie zum Beispiel das Hakenkreuz, als Provokation verwendeten. Dazu gehören Bands wie „SS Kaliert“. Insbesondere in der Frühzeit des Punks wurden solche Zeichen oft verwendet, ohne die Ideologie dahinter zu sehen.
Nazipunkbands:
- Böhse Onkelz
- Lanzer
- ABH
- Arma Blanca
- Chaos 88*
- Final Blow 88*
- Warfare 88*
- The Dirty White Punks
- Forward Area
- Homicide
- Odio Mortal
- The Jinx
- White Parade
- Phase One
*88 = HH = Heil Hitler / 8 = 8. Buchstabe im Alphabet = H
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Auf meiner HP waren schon 11042 Besucher (28900 Hits) ....toll ne....=) |
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